Prüfungsservice
Sicherheitstechnische Kontrollen
nach § 11 MPBetreibV (inkl. DGUV Vorschrift 3 - Prüfung nach DIN EN 62353)
sind z.B. für folgende Geräte vorgeschrieben:
· Hochfrequenz-Chirurgiegerät
· Reizstromgerät
· Infusionspumpe
· Stangerbad
· Steckbeckenspüle
· Defibrillator
. etc.
Prüfungen
nach den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 3 nach DIN EN 62353)
sind für alle elektrischen Medizinprodukte bzw. Geräte vorgeschrieben, z.B. für folgende Geräte:
· Ultraschall-Diagnosegerät
· Mikrowelle
· Kaltlichtgerät
· EKG-Gerät
· Zentrifuge etc.
Messtechnische Kontrollen nach § 14 MPBetreibV
sind z.B. für folgende Geräte vorgeschrieben:
· Blutdruckmessgeräte
· Tretkurbelergometer
· Audiometer
Unsere Leistungen:
- Jedes Gerät wird einzeln von einem unserer Medizintechniker mit modernen Messgeräten überprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Gerät eine Prüfplakette.
- Über jede Geräteprüfung fertigen wir Ihnen ein Protokoll an.
- Außerdem erstellen wir Ihnen ein Bestandsverzeichnis über alle geprüften Geräte. So verfügen Sie über eine Übersicht Ihrer Geräte gemäß MPG/MPBetreibV.
- Mittels unserer EDV erinnern wir Sie rechtzeitig an Prüftermine.
Punkte, die Ihnen Zeit und Arbeit sparen und wichtige Bausteine für Ihr hauseigenes Qualitätsmanagement sind!