Prüfungsservice

Sicherheitstechnische Kontrollen
nach § 11 MPBetreibV (inkl. DGUV Vorschrift 3 - Prüfung nach DIN EN 62353)
sind z.B. für folgende Geräte vorgeschrieben:
· Hochfrequenz-Chirurgiegerät
· Reizstromgerät
· Infusionspumpe
· Stangerbad
· Steckbeckenspüle
· Defibrillator
. etc.

 

Prüfungen
nach den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 3 nach DIN EN 62353)

sind für alle elektrischen Medizinprodukte bzw. Geräte vorgeschrieben, z.B. für folgende Geräte:
· Ultraschall-Diagnosegerät
· Mikrowelle
· Kaltlichtgerät
· EKG-Gerät
· Zentrifuge etc.

 

Messtechnische Kontrollen nach § 14 MPBetreibV
sind z.B. für folgende Geräte vorgeschrieben:
· Blutdruckmessgeräte
· Tretkurbelergometer
· Audiometer

 

Unsere Leistungen:

  • Jedes Gerät wird einzeln von einem unserer Medizintechniker mit modernen Messgeräten überprüft.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Gerät eine Prüfplakette.
  • Über jede Geräteprüfung fertigen wir Ihnen ein Protokoll an.
  • Außerdem erstellen wir Ihnen ein Bestandsverzeichnis über alle geprüften Geräte. So verfügen Sie über eine Übersicht Ihrer Geräte gemäß MPG/MPBetreibV.
  • Mittels unserer EDV erinnern wir Sie rechtzeitig an Prüftermine.

Punkte, die Ihnen Zeit und Arbeit sparen und wichtige Bausteine für Ihr hauseigenes Qualitätsmanagement sind!

 

Zusätzliche Informationen

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